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1432. Mai 14. Liegnitz.

Der Stadtrichter Peter Rote und die Schöppen Andreas Gytan, Hannos Hezeler, Gregor Tesschener, Pawil Poppelaw, Niclas Son, Pawil Tschaslaw und Philipps Kobir bekennen, dass die Rathmannen der Stadt und die Schützen-Aeltesten vor ihnen erklärten, der Altarherr ihres Altars und ersten Ministerii auf der Schützen-Kapelle zu St. Peter solle seine Wohnung in ihrem Hause in der Petersgasse, beim Marstall zunächst gelegen, haben, wofür er gehalten ist alle Jahre 2 Seelmessen und 2 Vigilien mit 9 Lectionen zu lesen; sie behalten sich die Freiheit vor, dem Altaristen und seinen Nachfolgern diese Wohnung zu entziehen. — In dem dinge an der mittewochin vor Cantate.

O. d. St. L. No. 337. Mit beiden Siegeln an Pergamentstreifen.


Urkunden-Buch der Stadt Liegnitz und ihres Weichbildes bis zum Jahre 1455 - Herausgegeben dr Friedrich Wilhelm Schirrmacher - Liegnitz 1866



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